Niemand weiß, wann der Moment kommen wird, in dem man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Moment von heute auf morgen plötzlich da ist, steigt mit dem Lebensalter. Die Vorsorgevollmacht ist eine Versicherung für diesen Fall.

Vorsorgevollmacht

Ist die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.

Sie bestimmen selbst, wer die Person Ihres Vertrauens ist. Sie bestimmen selbst, wer welche Entscheidungen treffen und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchführen darf. Sie bestimmen selbst, wann diese Vollmacht in Kraft tritt.

Was sich bei Testamenten seit Jahrzehnten bewährt hat, hat die Österreichische Notariatskammer im gesetzlichen Auftrag auch für Vorsorgevollmachten eingerichtet:

Ein zentrales Register, in dem alle, einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten Vorsorgevollmachten registriert werden können. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).